1. Abschluss des Vertrages:
Mit der Anmeldung für ein Angebot der Deutsche Fussball-Akademie (nachstehend Anbieter genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, Internet oder E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung zustande.
2. Leistungen:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leitungsbeschreibung des Anbieters auf Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.dfa-web.de, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.
3. Leistungs- und Preisänderungen:
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Erfolgt die Anmeldung zu einem Kurs der Deutsche Fussball-Akademie in einem Zeitraum von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für eine rechtzeitige Anlieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort garantieren.
4. Bezahlung:
Bei Eingang der vollständig ausgefüllten und vom Erziehungsberechtigten unterschriebenen Anmeldung beim Anbieter, erhält der Kunde eine Teilnahmebestätigung (per Post, FAX, E-Mail), welche gleichzeitig als Rechnung gilt. Die Teilnahmegebühr ist daraufhin innerhalb von 10 Tagen auf das in der Teilnahmebestätigung angegebene Konto zu überweisen. Mit Eingang des Zahlungsbetrages ist der Teilnahmeplatz gesichert. Sollte keine Zahlung im besagten Zeitrahmen erfolgen, erlischt das Recht auf die Reservierung eines Teilnahmeplatzes.
5. Rücktritt:
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalisierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalisierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer: Bei Abmeldung bis sechs Wochen vor Kursbeginn werden 20,00 Euro als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einem Rücktritt bis drei Wochen vor Kursbeginn werden 30 % des Teilnahmepreises fällig. Wird innerhalb der letzten drei Wochen vor Kursbeginn abgesagt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Wird die Kursteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage, bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.
6. Durchführung:
Für die Dauer der Leistung der Deutsche Fussball-Akademie übertragen die Erziehungsberechtigten dem Veranstaltungsleiter der Deutsche Fussball-Akademie die Aufsichtspflichten und –rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer der Deutsche Fussball-Akademie Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Veranstaltungsleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstaltungsleiter der Deutsche Fussball-Akademie, seinen Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle der Deutsche Fussball-Akademie.
7. Angaben über den Gesundheitszustand:
Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Die Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn der Deutsche Fussball-Akademie den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen mit evtl. Medikamentenbezug (schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während einer Veranstaltung der Deutsche Fussball-Akademie sind dem jeweiligen Veranstaltungsleiter der Deutsche Fussball-Akademie oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung der F Deutsche Fussball-Akademie führen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter:
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a. Bis 2 Wochen vor einem Kurs (Veranstaltung) der Deutsche Fussball-Akademie. Wird ein Kurs (Veranstaltung) vom gastgebenden Verein oder der Deutsche Fussball-Akademie mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine Ersatzveranstaltung angeboten. Kann der Abieter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, erhält er die gesamte Teilnahmegebühr zurück.
b. Einhaltung der Regeln bei Kursen/Angeboten der Deutsche Fussball-Akademie: Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Regeln (z. B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, ect.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.
9. Haftung des Anbieters:
Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Vorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Beschreibung
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die Deutsche Fussball-Akademie keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden. Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die Deutsche Fussball-Akademie übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Die Deutsche Fussball-Akademie haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen.
10. Beschränkung der Haftung:
Ein Schadensersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.
11. Versicherungen:
Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen der Teilnehmer.
12. Medizinische Versorgung:
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so klären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
13. Foto- und Filmrechte:
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter, die Deutsche Fussball-Akademie , sowie die von der Deutsche Fussball-Akademie mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden – auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereiches und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.
14. Gerichtsstand:
Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.
Anbieter: Deutsche Fussball-Akademie